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Man könnte sagen, der Weltraum gehört allen und niemandem. Das All ist frei von jeglicher staatlicher Jurisdiktion. Laut dem internationalen Weltraumvertrag von 1967 darf das All von niemandem besessen oder regiert werden und nur zu friedlichen Zwecken genutzt werden.

Doch seit 1967 hat sich einiges verändert. Private Unternehmen wollen das Weltall zunehmend für sich nutzen. Sie schießen Satelliten in den Orbit oder wollen künftig Touristinnen und Touristen in den Weltraum befördern. Einige Länder und Unternehmen überlegen zudem, die wertvollen Ressourcen im All abzubauen. Weltraumschrott ist mittlerweile ein erhebliches Problem geworden. Außerdem wird der Weltraum mittlerweile für militärische Zwecke genutzt.

Dadurch ergeben sich neue Ansprüche auf den Weltraum, die auf internationaler Ebene noch nicht gesetzlich geregelt sind – nun aber immer mehr an Bedeutung gewinnen. Welche Gesetze gelten bisher im Weltraum, wer beschließt sie, und wie regeln wir in Zukunft den Tourismus oder den Rohstoffabbau im Weltraum? Diese und viele andere Fragen beantwortet Irmgard Marboe im STANDARD-Gespräch. Sie ist Professorin für Völkerrecht an der Universität Wien und leitet die Nationale Kontaktstelle für Weltraumrecht in Österreich. (Florian Koch, 31.3.2023)