"Nicht geeignet"
"Für die juristischen Kernberufe wie Rechtsanwalt, Notar, Richter oder Rechtsberufe im öffentlichen Dienst ist das Bakkalaureat-Studium nicht geeignet", so ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler. Durch die geplante Kombination eines sechssemestrigen Bakkalaureatsstudium mit der Möglichkeit, ein viersemestriges Magisterstudium anzuschließen, würden von den Universitäten "Absolventen am Markt vorbei produziert", kritisierte Benn-Ibler. Rechtsdienstleistungen könnten nur von Juristen erbracht werden, die umfassend ausgebildet wurden, was in einem Bakkalaureatsstudium aber nicht geschehe.
"Magerjuristen"
OGH-Präsident Johann Rzeszut warnte vor einer Unterscheidung von "Magerjuristen und Volljuristen". Er betonte, er sage das "aus gutem Grund, und nicht aus einer verbohrten Traditionalisierung heraus".
VwGH-Präsident Clemens Jabloner strich die besondere Bedeutung umfassend ausgebildeter Juristen für seine Institution heraus. Er befürchtet durch das Bakkalaureatsstudium weitere Mehrarbeit für seinen ohnehin schon überlasteten Gerichtshof. Die Ministerien könnten verleitet werden, Bakkalaureaten einzustellen, um Personalkosten zu sparen. Das würde aber dazu führen, dass einerseits "schwierige Fälle nicht mehr mit dem eigenen Personal erledigt werden können", also an externe Gutachter ausgegliedert werden müssten. Andererseits hätte der VwGH mehr Arbeit damit, die wachsende Anzahl angefochtener und fehlerhafter Bescheide zu bearbeiten.
Juristisches Grundgerüst
Der Verfassungsjurist Heinz Mayer, Professor am Wiener Juridicum, warnte vor einer frühzeitigen Spezialisierung, wie sie augenblicklich üblich sei. Bei einem Studium der Rechtswissenschaften solle es vor allem darum gehen, "juristisch denken zu lernen" und das Grundgerüst des Rechts zu vermitteln. Dafür seien sechs Semester zu kurz und zehn Semester nicht notwendig. Eine Spezialisierung könne bei der Dissertation oder außeruniversitär erfolgen.