Wien - Der Schuldspruch des Wiener Straflandesgerichts gegen den britischen Holocaust-Leugner David Irving wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist rechtskräftig. Der 67-Jährige war im vergangenen Februar nach Paragraf 3g Verbotsgesetz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Seine dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) verworfen. Wie die APA heute, Montag, in Erfahrung brachte, wiesen die Höchstrichter diese am vergangenen Dienstag in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet zurück.

Irving in Justizanstalt Wien-Josefstadt

Ob es bei den drei Jahren Haft bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Über die von Irving und Staatsanwalt Michael Klackl eingebrachten Berufungen gegen das Strafausmaß traf der OGH nämlich keine Feststellung. Er wies diese zur weiteren Behandlung dem OLG zu. Insider gehen davon aus, dass mit einem Termin für dieses Verfahren frühestens in zwei Monaten zu rechnen ist. Irving bleibt bis zur Entscheidung über die vom Staatsanwalt geforderte Straferhöhung bzw. die von ihm erwünschte Minderung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft.

Die OGH-Entscheidung fand in einer mit Telefax übermittelten so genannten vorläufigen Verständigung den Weg an die Öffentlichkeit. In knappen Worten wird dort festgestellt, das Verfahren der ersten Instanz sei korrekt und fehlerlos geführt worden. Das Erstgericht habe auch die richtigen Gesetzesbestimmungen angewandt. "Dem Urteil haften keine Formal- und Denkfehler an. Es ist in sich schlüssig und nachvollziehbar", so der OGH abschließend.

Verstoß gegen das Verbotsgesetz

David Irving sitzt seit 11. November 2005 in Wien im Gefängnis. Er war für einen Vortrag nach Österreich eingereist und auf einem steirischen Autobahnabschnitt auf Basis eines Haftbefehls aus dem Jahr 1989 festgenommen worden. Der Vorwurf: Nationalsozialistische Wiederbetätigung, mit der Irving laut dem nunmehr rechtskräftigen Schuldspruch seinerzeit bei zwei Vorträgen in der Bundeshauptstadt und in Leoben gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatte.

Der in rechtsextremen Kreisen geschätzte Schriftsteller hatte damals unter anderem öffentlich die Existenz von Gaskammern in Auschwitz und die Judenverfolgung unter Adolf Hitler in Abrede gestellt. Die November-Pogrome der so genannten Reichskristallnacht schrieb Irving als SA-Männer verkleideten "Unbekannten" zu.

Vom Urteil geschockt

In seinem Prozess gab sich der 67-Jährige dann als nach außen hin geläuterter, um Faktentreue bemühter Historiker, der grundsätzlich nicht mehr an den Gaskammern und der Massenvernichtung der Juden während der NS-Zeit zweifle, sich aber an "Einzelheiten" stoße. Vom Urteil zeigte er sich geschockt, und als ihn wenige Tage später ein APA-Berichterstatter und ein Redakteur der "Presse" im Gefängnis besuchten, ließ er mit Bemerkungen wie "Österreich benimmt sich wie ein Nazi-Staat!" oder "Hitler ist nicht zielbewusst gegen Juden vorgegangen!" aufhorchen.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein zweites Verfahren in die Wege. Ob gegen Irving wegen dieser Äußerungen tatsächlich Anklage erhoben wird und er sich somit ein zweites Mal vor Wiener Geschworenen verantworten muss, will die Anklagebehörde erst dann entscheiden, wenn feststeht, ob es bei den drei Jahren Haft aus dem ersten Verfahren bleibt oder ihrem Antrag auf Erhöhung der Strafe stattgegeben wird. "Was weiter geschieht, wird nach der Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts festgelegt", hieß es dazu am Montag auf APA-Anfrage. Man wolle vorerst "die endgültige Strafe" abwarten. (APA)