Aus dem Gericht

Strache und Grubmüller – nicht rechtskräftig – verurteilt

Die Strafen wegen Bestechung und Bestechlichkeit lauten für Grubmüller auf ein Jahr Haft bedingt, für Ex-FPÖ-Chef Strache auf 15 Monate bedingt. Freisprüche gab es bezüglich der Einladung nach Korfu und einer beabsichtigten Spende an die FPÖ

Foto: Reuters/Stringer
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Im Prozess gegen Heinz-Christian Strache wurde am Freitag ein Urteil gesprochen. Dem ehemaligen FPÖ-Obmann sowie dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, argumentierte die WKStA, Strache bestritt dies. Beide wurden – nicht rechtskräftig – schuldig gesprochen. Die Strafen wegen Bestechung und Bestechlichkeit lauten für Walter Grubmüller auf ein Jahr Haft bedingt, für Strache auf 15 Monate bedingt. Möglich waren zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.