Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam am Freitag zu dem mit Spannung erwarteten Urteil im Fall Lautsi gegen den Staat Italien. In dem Rechtsstreit um die Rechtsmäßigkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern gab die Große Kammer des Gerichtshofs Italien Recht und sprach den Staat von einer Menschenrechtsverletzung nach Artikel 2 Protokoll 1 sowie. Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention frei. 15 Richter unterstützten das Urteil, zwei stimmten dagegen. Weder das Recht auf Bildung noch auf Religionsfreiheit sahen die 17 Richter verletzt.
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EGMR gibt Italien im "Kruzifix-Streit" Recht
Menschenrechtsgerichtshof: Kreuze bleiben in Klassenzimmern erlaubt