Wien – Im Fall des irakischen Flüchtlings, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem damals zehnjährigen Buben vergangen hatte, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung wurde bestätigt, die vom Erstgericht verhängte Strafe aber um drei Jahre reduziert.
Berufung
Vergewaltigung in Wiener Hallenbad: Vier statt sieben Jahre Haft
Irakischer Flüchtling hatte unmündigen Buben missbraucht – OGH gab Strafberufung Folge – "Vier Jahre sind hier angemessen"