Linz – Ein Medienprozess wegen Verletzung des Schutzes der Identitätsbekanntgabe und übler Nachrede gegen das umstrittene Magazin "Info-Direkt" hat im Landesgericht Linz am Dienstag mit einem Schuld- und einem Freispruch im Zweifel geendet: Der Richter bestätigte zwar die Verletzung des Identitätsschutzes, sah aber keine üble Nachrede. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Prozess
Medienklage gegen Info-Direkt: Ein Schuld-, ein Freispruch
Schuldspruch wegen Verletzung des Identitätsschutzes, aber keine üble Nachrede – Nicht rechtskräftig