Wien – Zwei Anträge an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) waren es, die das absolute Rauchverbot in der Gastronomie immer noch ein bisschen wackeln ließen. Sie sind Geschichte, der VfGH lehnte es ab, diese zu behandeln. Eingebracht hatten sie mehrere Betreiber von Shisha-Bars, die gern eine Ausnahme vom absoluten Verbot gehabt hätten – immerhin hängt daran ihr Geschäftsmodell.
Nichtrauchen
Höchstgericht entscheidet: Keine Ausnahme für Shisha-Bars bei Rauchverbot
Verfassungsgerichtshof lehnt Behandlung zweier Anträge von Shisha-Bar-Betreibern zu Rauchverbot ab