Niedergelassene Frauenärzte dürfen künftig Tabletten für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ausgeben. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) genehmigte eine Änderung des Zulassungsbescheids für das Medikament. Bisher durfte die "Abtreibungspille", wie Mifegyne oft genannt wird, nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche in Krankenhäusern und Ambulanzen abgegeben werden, die zu Schwangerschaftsabbrüchen berechtigt waren.