Prozess

Klenk vs. Jeannée: Handelsgericht verurteilt "Krone"-Kolumnisten

Er bezeichnete den "Falter"-Chefredakteur unter anderem als "verderbte Figur". Die "Krone" muss nun die Prozesskosten zahlen und einen Widerruf veröffentlichen

Foto: faksimile, kronen zeitung
Foto: faksimile, kronen zeitung

Wien – Das Handelsgericht Wien hat die "Kronen Zeitung" und ihren Kolumnisten Michael Jeannée verurteilt. Jeannée hatte "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk in seiner Kolumne unter anderem als "verderbte Figur" bezeichnet. Die "Krone" müsse nun einen Widerruf veröffentlichen und die Prozesskosten zahlen, berichtete der "Falter" am Mittwoch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.