Oberster Gerichtshof

Haften Demo-Veranstalter für Schäden?

2017 forderte der damalige Innenminister Sobotka eine Haftung für Leiter von Demos. Nun beschäftigte sich auch der Oberste Gerichtshof mit der Frage

Foto: FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM
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Erst kürzlich kam es bei Corona-Demonstrationen in Wien zu Ausschreitungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Aber haften neben den Schädigern auch die Organisatorinnen und Organisatoren für das Fehlverhalten von Demonstrierenden?