
Die Affäre um umetikettierte chinesische Masken erregt die Nation. Die Hygiene Austria wird verdächtigt, die Kunden durch die Vermarktung der Schutzausrüstung als österreichisches Produkt getäuscht zu haben. Kunden – vom Lebensmittelhandel über DM bis hin zur ÖBB, zum Land Niederösterreich oder zum Parlament – überlegen Klagen gegen das Unternehmen, das alle Vorwürfe bestreitet. Doch wann darf eigentlich eine Ware als österreichisch beworben werden, und welche Ansprüche gibt es für Abnehmer bei Verstößen?