Justiz

Ernst August von Hannover legt Berufung gegen Urteil ein

Nachdem Prinz Ernst August von Hannover zehn Monate bedingt und fünf Weisungen ausgefasst hat, will er sich nun gegen das Urteil wehren

Foto: FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM
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Grünau im Almtal / Wels / Hannover – Prinz Ernst August von Hannover hat gegen seine Verurteilung am Landesgericht Wels Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet und sich gegen die ihm erteilten Weisungen beschwert. Das teilte das Gericht am Freitag auf APA-Anfrage mit. Das Urteil vom Dienstag wird somit nicht rechtskräftig. Von der Staatsanwaltschaft ist noch keine Erklärung beim Gericht eingelangt. Der Welfenprinz hatte zehn Monate bedingt und fünf Weisungen ausgefasst.