Wer als "sportlich nicht ambitionierter" Radfahrer zu Sturz kommt und keinen Helm trägt, hat keine Mitschuld an den dabei entstandenen Verletzungen. In einer aktuellen Entscheidung bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) damit seine bisherige Rechtsprechung. (OGH 27.11.2020, 2 Ob 8/20w)
Oberster Gerichtshof
Sturz ohne Fahrradhelm: Kein Mitverschulden des Verletzten
Nur "sportlich ambitionierte" Radfahrer, die aufgrund von Fremdverschulden stürzen, tragen eine Mitschuld an ihren Verletzungen, bestätigte der Oberste Gerichtshof