Im Sommer 2020 schlägt ein islamistischer Attentäter, getrieben von Hass auf Juden und Homosexuelle, in Graz sowohl Fensterscheiben der Synagoge ein als auch Schaufensterscheiben des Vereinslokals der Rosa-lila PantherInnen, der steirischen LGBT-Organisation. Im Strafverfahren gegen den Attentäter wird den Rosa-lila PantherInnen eine sinnvolle Akteneinsicht hartnäckig verweigert, während die Jüdische Gemeinde Graz volle Akteneinsicht erhält. Darüber wird jetzt das Oberlandesgericht Graz entscheiden.
Blog: Mensch:Recht
Hassattacke auf LGBT-Organisation in Graz: Verhöhnung der Opferrechte
Den Opfern des islamistischen Anschlags, den Rosa-lila PantherInnen, werden im Strafverfahren relevante Akteninhalte vorenthalten