Ende des vergangenen Jahres wurde in Österreich das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid teilweise für verfassungswidrig erklärt. In Deutschland wurde vor über einem Jahr der Strafrechtsparagraf 217, "Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe", aufgehoben. Seitdem wird hier wie dort über Nachfolgeregelungen diskutiert.