Glücksspielgesetz

Am Glücksspielmonopol wird weiterhin nicht gerüttelt

Die geplante Glücksspielnovelle ist begrüßenswert. Aber wieder einmal wird das veraltete Monopolkonzept nicht angerührt

Foto: APA / Robert Jaeger
Foto: APA / Robert Jaeger

Mehr als zehn Jahre sind seit der letzten großen Novelle des Glücksspielgesetzes (GSpG) vergangen. Seither wurden Lizenzen für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten erteilt und gerichtlich bekämpft; Spielbankenlizenzen mussten nach der Engelmann-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 9. 9. 2010, C-64/08) neu ausgeschrieben und vergeben werden.