Finanzminister Blümel hat gegen die Verfassung verstoßen. Auch dann, wenn er angesichts der Exekution doch gehorcht. Es handelt sich um den schwersten Verstoß gegen die Rechtsordnung, dessen sich ein Minister schuldig machen kann. Die Voraussetzung für eine Anklage ist gegeben. Ein Gastkommentar vom ehemaligen Präsidialchef des Kanzleramts Manfred Matzka.