Ibiza und die Folgen

Verfassungsrechtler Funk rechnet mit Anklage gegen Kanzler Kurz

Zweifel, ob Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig bleiben soll. Mitterlehner rät Vorgänger, sein Amt im Fall von Anklage ruhen zu lassen

Wien – Es ist die Zeit der Experten, die bei der Einordnung des Strafantrages gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seiner Folgen helfen müssen. Das Ö1-"Morgenjournal" hat am Freitag bei Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk nachgefragt, wie es in der heiklen Causa rund um die Bestellung von Öbag-Chef Thomas Schmid und des dazugehörigen Aufsichtsrates weitergehen könnte. DER STANDARD hat über die Hintergründe berichtet.