Rechtsanwalt Alfred J. Noll schreibt in seinem Gastkommentar zur möglichen Anklage des Kanzlers über das hohe Gut der Unschuldsvermutung. Wer an diesem zivilisatorischen Fortschritt festhalten wolle, der müsse auch manche "Nachteile" in Kauf nehmen.
Alfred J. Noll
Causa Kurz: Anklage und Anstand
Hat auch ein Kanzler das Anrecht auf die Unschuldsvermutung? Und gelten in der Politik wirklich andere Moralmaßstäbe? Oder gilt vor allem die Moral jener, die am lautesten brüllen?