Ermittlungsverfahren

Umstrittenes Rechtsgutachten entlastet den Kanzler und sorgt für Kritik

Von ÖVP beauftragter Rechtsprofessor sieht keinen Grund für eine Anklage gegen Kurz – seine Stellungnahme ist kontrovers

Als Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vergangenen Mittwoch das Ermittlungsverfahren gegen ihn bekanntmachte, ging er davon aus, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch einen "Strafantrag" einbringen werde. Einige Tage später rudert man seitens der ÖVP zurück: Am Sonntag veröffentlichte das Kanzleramt eine Stellungnahme von Hubert Hinterhofer, Professor für Strafrecht an der Universität Salzburg. Laut dem Gutachten, das von ÖVP-Anwalt Werner Suppan in Auftrag gegeben wurde, lässt sich aus der Mitteilung der WKStA "ein für eine Anklage notwendiger dringender Tatverdacht nicht entnehmen". Die "Verurteilungswahrscheinlichkeit" reiche für eine Anklage nicht aus.