Nach Abschiebungen

Kindeswohlkommission: Kinderrechte in der Praxis nur unzureichend gewürdigt

Das Gremium fordert die Einrichtung einer Institution, die das Kindeswohl in der Vollziehung prüft, sowie klare Richtlinien für das BFA – derzeit sei die Lage "unbefriedigend"

Foto: APA/Fohringer
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Die Kindeswohlkommission hat am Dienstagvormittag in ihrem Abschlussbericht Kritik an der rechtlichen Anwendungspraxis bei Asyl- und Bleiberechtsverfahren geübt: Irmgard Griss, die frühere OGH-Präsidentin und Vorsitzende des Gremiums, bemängelte, dass das österreichische Recht den völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen Österreichs nur unzureichend gerecht werde. "Kinderrechte sind umfassend abgesichert", sagte Griss, im Vollzug komme bei den Kindern aber nur wenig an. Eine weitere Erkenntnis der Kommission betrifft den "Fleckerlteppich in Österreich" – die Kinder- und Jugendhilfe werde je nach Bundesland unterschiedlich aktiv, sagte Griss. "Dabei braucht es einheitliche Standards."