Prozess

15 Monate bedingte Haft für den bestechlichen Herrn Strache

Mit nicht rechtskräftigen Verurteilungen endete der Prozess gegen Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller. Der Ex-Vizekanzler erhielt 15 Monate, Grubmüller zwölf Monate bedingt

Foto: EPA/Bruna
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Wien – "Die Käuflichkeit von Amtsträgern muss unterbunden werden", stellt Richterin Claudia Moravec-Loidolt in ihrer einstündigen Urteilsbegründung klar – in der sie dem wegen Bestechung verurteilten Multimillionär und früheren Betreiber der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, und dem wegen Bestechlichkeit verurteilten einstigen FPÖ-Chef und Vizekanzler der Republik, Heinz-Christian Strache, erklärt, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen ist.