Die Zeit des ersten Lockdowns stellte im Frühjahr 2020 für viele eine besonders einschneidende Erfahrung dar; man wusste noch vergleichsweise wenig über die Verbreitungsart des Coronavirus, und die erlassenen Ausgangsbeschränkungen kannte man bis dato in der Form nicht. Besonders gravierend waren die Einschränkungen jedoch für Bewohner von Massenquartieren, die aufgrund einzelner Fälle oft großflächige Quarantänemaßnahmen mittragen mussten.
Erkenntnis
Ausgangssperre in Flüchtlingslager Traiskirchen war rechtswidrig
Wegen Corona-Fällen wurde das Betreten und Verlassen des Erstaufnahmezentrums im Frühjahr 2020 verboten. Das war gesetzeswidrig, entschied der VfGH