Beschwerde

U-Ausschuss-Befragung: Kathrin Glock blitzt mit VfGH-Beschwerde ab

Der Verfassungsgerichtshof sieht in der Befragung Glocks keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte – die Äußerungen über Glock seien im Rahmen zulässiger Kritik

Foto: APA/Fohringer
Foto: APA/Fohringer

Die Befragung von Kathrin Glock im Ibiza-U-Ausschuss hat für viel Aufsehen gesorgt – nicht nur wegen der Fotos, die im Parlament von ihr gemacht wurden. Glock, damals noch im Aufsichtsrat der Austro Control, beschwerte sich nach ihrer Befragung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), weil sie sich durch die Art der Fragestellungen der Abgeordneten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt hat.