U-Ausschuss

Weitergabe von Chats: Pilnacek kommt mit Beschwerde bei VfGH nicht durch

Der VfGH sieht die Beschwerde, die der suspendierte Justizsektionschef wegen der Weitergabe von Chatnachrichten einbringen wollte, als unzulässig an. Pilnacek könne Klage einbringen

Foto: APA/Fohringer
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Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, ist mit seiner Beschwerde rund um den Ibiza-U-Ausschuss und Chats, die er verfasst hat, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt: Der VfGH hat sie als unzulässig zurückgewiesen. Die entsprechende Entscheidung hat das Höchstgericht am Dienstag auf seiner Homepage veröffentlicht.