
Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, ist mit seiner Beschwerde rund um den Ibiza-U-Ausschuss und Chats, die er verfasst hat, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt: Der VfGH hat sie als unzulässig zurückgewiesen. Die entsprechende Entscheidung hat das Höchstgericht am Dienstag auf seiner Homepage veröffentlicht.