Regierungsvorlage

Kritik und offene Fragen zum Sterbehilfegesetz

Rechtsanwalt Proksch sieht noch Detailfragen offen. Dreiwöchige Begutachtungsfrist wird von vielen Seiten als zu knapp kritisiert

Foto: APA/MICHAEL GRUBER
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Seitdem die Regierung Pläne vorgelegt hat, um die Sterbehilfe neu zu regeln, melden sich Stimmen, die Kritik daran äußern oder Präzisierungen einfordern. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten – ähnlich der Patientenverfügung. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein. Begleitend kommt ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.