Viel war im Vorfeld spekuliert worden. Mit dem am Montag publizierten Entwurf der Steuerreform ist nun im Detail klar, welche Änderungen auf Besitzer von Kryptowährungen zukommen. Bestätigt hat sich, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen künftig mit anderem Kapitalvermögen wie Aktien und Fonds in einer Klasse landen. Realisiert man einen Gewinn, fällt folglich der gleiche Sondersteuersatz von 27,5 Prozent an.
Steuerreform
Neue Bitcoin-Steuern: Details sorgen für Diskussionen
Steuerexpertin lobt die Reform als "kryptofreundlich". Der rückwirkende Stichtag könnte jedoch für Unmut sorgen