Cluster-Analyse

Après-Ski für drei Viertel der geklärten Corona-Fälle im Freizeitbereich verantwortlich

Laut dem Protokoll der Corona-Kommission von dieser Woche fallen auch viele positive Corona-Fälle im Setting Hotel und Gastronomie unter den Bereich Après-Ski

Wien – Auf der Website des Sozialministeriums werden in einem ausführlichen Text – mit Aktualisierung vom 11. Jänner 2022 – allerhand Fragen und Antworten zum Themenbereich "Wirtschaft, Veranstaltungen und Arbeitsrecht" aufgeführt. Unter anderem werden zur selbst gestellten Frage "Was ist in der Gastronomie nicht erlaubt?" aktuell folgende Punkte angeführt: "Nachtgastronomie inkl. Après-Ski, Stehgastronomie, Barbetrieb".