Anfang 2022 hat die österreichische Datenschutzbehörde geurteilt, dass in einem bestimmten Fall die Einbindung von Google Analytics in eine Website der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widersprach. Dem Urteil vorangegangen war eine Musterbeschwerde der Datenschutzbehörde Noyb. Bedeutet dies, dass niemand – von der Bloggerin über die Buchhändlerin bis zum Großunternehmen – mehr Google Analytics verwenden darf? Zu dieser Frage hat der STANDARD Expertinnen und Experten angesichts des Europäischen Datenschutztags befragt.
Datenschutz
Nach Datenschutzurteil: Ist die Verwendung von Google Analytics noch sicher?
Experten empfehlen für die Nutzung in Österreich, Maßnahmen zu setzen oder gleich auf Alternativen umzusteigen