Coronavirus

Höchstgericht löchert Gesundheitsminister zu Corona-Maßnahmen

Der Verfassungsgerichtshof schickte einen Fragenkatalog. So werden etwa Details zu Spitälern gewünscht. Andere gibt es bereits: Laut einer Erhebung hatten 27 Prozent der Covid-Intensivfälle Covid als Nebendiagnose

Foto: APA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) rüstet sich. Im Zuge eines Verordnungsprüfungsverfahrens begehrt das Höchstgericht zahlreiche Informationen rund um die Corona-Pandemie von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Fünf Seiten ist die Fragenliste lang, die am 26. Jänner beim Ministerium einging, bis 18. Februar hat es nun Zeit für Antworten. Der VfGH will herausfinden, wie gerechtfertigt die Corona-Verordnungen und Einschränkungen samt Lockdown und 2G-Regel waren – "auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung". Etliche Beschwerden sind bereits beim VfGH eingelangt. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Belastung des Gesundheitssystems. Die Bundesregierung hatte die teils massiven Verschärfungen und Maßnahmen ja damit begründet.