Coronavirus

Gesundheitsministerium kämpft mit neuen Technikproblemen bei der Impfpflicht

Die Impfpflicht gilt, nun ist auch die dazugehörige Verordnung da. Doch Ausnahmegründe im Impfregister fehlen

Foto: Imago Images / Lobeca
Foto: Imago Images / Lobeca

Eigentlich trat die Impfpflicht mit der Nacht auf Samstag in Kraft und wurde damit ein geltendes Gesetz. Eigentlich, weil jene Verordnungen, die die Details zur Impfpflicht regeln, erst am Sonntagnachmittag folgten und damit die Frage beantworteten, wer denn nun bald als geimpft gilt.