Wer sogenannte Ausnahmeatteste ausstellen darf – also Bescheinigungen, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann –, ist seit Bekanntgabe der Corona-Impfpflicht heftig umstritten. Die geplanten Regeln haben sich mehrmals geändert, mit der finalen Version ist die Ärztekammer recht unglücklich.
Pandemie
Unmut bei Ärzten und Ärztinnen über Impfpflicht-Ausnahmeregeln
Wer Ausnahmeatteste ausstellen darf, ist nicht ganz klar geregelt. Mehrere Bundesländer beklagen außerdem, dass es keine bundesweite Einmeldelösung gibt