Pandemie

Unmut bei Ärzten und Ärztinnen über Impfpflicht-Ausnahmeregeln

Wer Ausnahmeatteste ausstellen darf, ist nicht ganz klar geregelt. Mehrere Bundesländer beklagen außerdem, dass es keine bundesweite Einmeldelösung gibt

Foto: APA/EXPA/ JFK
Foto: APA/EXPA/ JFK

Wer sogenannte Ausnahmeatteste ausstellen darf – also Bescheinigungen, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann –, ist seit Bekanntgabe der Corona-Impfpflicht heftig umstritten. Die geplanten Regeln haben sich mehrmals geändert, mit der finalen Version ist die Ärztekammer recht unglücklich.