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Nogis-Chef nach VfGH-Urteil entspannt: "99 Prozent unserer Kunden schauen keinen ORF"

Wer bisher ORF-Inhalte nur streamen wollte, konnte das mit Fernsehern der Firma Nogis tun – ohne GIS zu bezahlen. Ab 2024 wäre aber auch die Möglichkeit der Nutzung gebührenpflichtig, wie der Verfassungsgerichtshof feststellte

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Auch das Streamen von ORF-Inhalten soll künftig GIS-Gebühr kosten.

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Die Fernseher von Nogis wurden bisher damit beworben, dass deren Besitzerinnen und Besitzer keine GIS-Gebühr bezahlen müssen. Die nach Angaben von Nogis aktuell in rund 15.000 Haushalten vertretenen Geräte verfügen über keinen Antennenanschluss oder Tuner, gelten daher nicht als Rundfunkempfangsgeräte. Der Verfassungsgerichtshof ()VfGH) stellte am Montag allerdings fest, dass für die Nutzung von ORF-Inhalten bezahlt werden muss – ganz gleich, ob auf einem klassischen Fernseher oder via Onlinestream geschaut wird.