Deutschland

Verfassungsgericht: Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden

Die Wahlwiederholung wird am 12. Februar 2023 stattfinden. Ein Teil der Berlinerinnen und Berliner muss auch den Bundestag erneut wählen

Foto: Imago / Jürgen Ritter
Foto: Imago / Jürgen Ritter

Berlin – Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig. Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte.