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Oberösterreicher will Schadenersatz wegen GIS-Datendiebstahls

Er sei "erschüttert über die Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Meldedaten eines Subunternehmens der GIS"

Foto: muz
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Wer einen Schaden durch die Verletzung seines Datenschutzes wahrnimmt, kann vor Gericht unter Umständen einen Schadenersatz geltend machen – so sieht es das Datenschutzgesetz vor. Von diesem Recht will nun ein Betroffener im Fall des Datendiebstahls bei der Gebühren Info Service (GIS) Gebrauch machen. Ein Subunternehmen, das für die GIS Daten verarbeitet, hatte Informationen von fast allen Menschen im Land aus Versehen offen ins Netz gestellt.