VKI-Klage

Handelsgericht: Verbund-Preiserhöhung vom Mai 2022 war unzulässig

"Überraschend und nachteilig" sei die Preisanpassungsklausel des Stromanbieters gewesen. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH
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Wien – Das Handelsgericht (HG) Wien hat die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.