Stuttgart/Wien - Das Landgericht Stuttgart hat am Mittwoch drei Klagen des Minderheitseigentümers Eberhard Lenz der deutschen Baufirma Züblin gegen von der Strabag-Gruppe eingeleitete Umstrukturierungsmaßnahmen abgewiesen. "Die Klagen wurden abgewiesen, weil bei der vor allem beanstandeten Zusammenführung der Hoch- und Ingenieurbau-Aktivitäten und der Auslagerung von Unternehmensfunktionen unternehmerische Risiken ebenso wenig von der Hand zu weisen sind wie damit verbundene Chancen", so das Gericht in den Vormittagsstunden.
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Stuttgarter Gericht weist Lenz-Klagen ab
Züblin-Minderheitseigentümer blitzt mit drei Klagen gegen die Haselsteiner-Gruppe ab - Richter: Strukturmaßnahmen bergen Chancen und Risken