Urteil

"Wochengeld-Falle" laut OGH gesetzeswidrig, Regierung bei Reparatur säumig

Frauen, die während ihrer Karenz erneut schwanger werden, haben keinen Anspruch auf Wochengeld. Diese Regelung widerspricht EU-Recht. Mit der Reparatur ist die Regierung säumig

imago images/Michael Gstettenbau
imago images/Michael Gstettenbau

Rasches Kinderkriegen führt zu finanziellen Nachteilen: Frauen, die zuvor erwerbstätig waren, jedoch während ihrer Karenz erneut schwanger werden, haben während des Mutterschutzes mit dem neuen Baby keinen Anspruch auf Wochengeld. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom August des Vorjahres widerspricht diese Regelung jedoch EU-Recht. Bislang hat die türkis-grüne Regierung das Gesetz allerdings nicht repariert.