Verfahren eingestellt

Staatsanwaltschaft muss Kärntner Journalist Handy zurückgeben

Alma Zadić handelte rasch, das Justizministerium sah eine ungerechtfertigte Beschlagnahme der Arbeitsgeräte von Franz Miklautz

Miklautz/LinkedIn
Miklautz/LinkedIn

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt muss dem Journalisten Franz Miklautz das beschlagnahmte Handy und den Computer umgehend zurückgeben. Das ordnete die Oberstaatsanwaltschaft Graz am Donnerstag im Einvernehmen mit dem Justizministerium an. Das Verfahren gegen den Journalisten, der von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter angezeigt wurde, ist einzustellen, entschied die Oberstaatsanwaltschaft. Ein hinreichender Verdacht, der die Ermittlungen gerechtfertigt hätte, war nicht gegeben. Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliege nicht dem Strafgesetz.