Wien – Nach der Bestätigung der Freisprüche von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa Asfinag hat das Justizministerium die Berufungsentscheidung analysiert. Das Oberlandesgericht Wien hatte bei der Urteilsverkündung die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gerügt, sie habe einige wenige Chats selektiv herausgegriffen. Das Ministerium sieht aber keine Kritik an Ermittlungsverfahren oder Anklageerhebung an sich.
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Causa Asfinag: Justiz-Analyse ortet keine Fehler bei WKStA
Das OLG Wien hatte nach Freisprüchen von Strache und Stieglitz die WKStA gerügt, sie habe einige wenige Chats selektiv herausgegriffen. Das Ministerium sieht aber keine Kritik an Ermittlungsverfahren oder Anklageerhebung