Nur wenige werden guten Gewissens behaupten können, noch nie etwas – sei es auch nur das beliebte Eierschwammerl – vom Waldspaziergang mitgenommen zu haben. Dabei wird bei manchen Waldbesuchern und Waldbesucherinnen wohl auch die Frage aufgetreten sein, ob dies erlaubt ist. Wer sich auf diese bei Wanderungen durch den Wald so offenkundige Frage eine ebenso einfache Antwort erhofft, muss enttäuscht werden. Was man aus dem Wald mitnehmen darf, ist in der österreichischen Rechtsordnung nicht abschließend geregelt und wird auch in juristischen Kreisen kontrovers diskutiert.
Blog: Alles, was Recht ist
Was darf beim Waldbesuch mitgenommen werden?
Mit dem Sammeln von Waldfrüchten wie Beeren oder Pilzen sind einige Rechtsfragen verbunden, die in diesbezüglichen Diskussionen kaum berücksichtigt werden