Wien – Der Beitrag, den Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung leisten, wird erstmals seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Jahr 1995 angepasst. 2024 sinken die Beitragsgelder um 0,1 Prozent, teilte das Arbeitsministerium am Freitag in einer Aussendung mit. In Summe bedeute das eine Entlastung von rund 100 Millionen Euro. Aktuell beträgt der Beitrag, der je zur Hälfte auf Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber entfällt, sechs Prozent.
Österreich
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2024 um 0,1 Prozent
Es ist die erste Anpassung, seit das entsprechende Gesetz 1995 in Kraft getreten ist. Die Entlastung summiert sich auf 100 Millionen Euro