Das Bundeskanzleramt muss E-Mail-Postfächer, elektronische Dokumente und persönlich zugeordnete Laufwerke herausrücken, von Personal, das in der türkisen Kanzlerzeit in bestimmten Abteilungen wie der Pressestelle und in Ministerkabinetten tätig war.
Causa Inserate
WKStA darf sichergestellte Daten aus Kanzleramt auswerten
Jahrelanger Rechtsstreit um E-Mail-Postfächer und andere Daten von Mitarbeitern zugunsten der Ermittler entschieden