Causa Inserate

WKStA darf sichergestellte Daten aus Kanzleramt auswerten

Jahrelanger Rechtsstreit um E-Mail-Postfächer und andere Daten von Mitarbeitern zugunsten der Ermittler entschieden

APA/HERBERT NEUBAUER
APA/HERBERT NEUBAUER

Das Bundeskanzleramt muss E-Mail-Postfächer, elektronische Dokumente und persönlich zugeordnete Laufwerke herausrücken, von Personal, das in der türkisen Kanzlerzeit in bestimmten Abteilungen wie der Pressestelle und in Ministerkabinetten tätig war.