Renate Graber

Schuldspruch für Kurz: Wer Macht ausübt, soll dazu stehen

Der erstinstanzliche Schuldspruch für Ex-Kanzler Kurz versperrt ihm den Rückweg in die Politik

APA/EVA MANHART

ABD0032_20240131 - WIEN - ÖSTERREICH: Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Rahmen des Prozesses gegen Ex-Bundeskanzler Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss am Mittwoch, 31. Jänner 2024, am Straflandesgericht Wien. - FOTO: APA/EVA MANHART

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Nun hat der Strafrichter also geurteilt. Sebastian Kurz, einst jüngster Bundeskanzler der Republik Österreich, hat gelogen. Er sei schuldig, im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dem wichtigsten parlamentarischen Instrument zur Kontrolle der Regierung, falsch ausgesagt und seine Rolle bei der Besetzung des Aufsichtsrats in der Verstaatlichten heruntergespielt zu haben. Kurz' Kernaussage, wonach er bei diesen Bestellungen in der türkis-blauen Ära nur involviert im Sinne von informiert gewesen sei, war laut dem – wohlgemerkt: nicht rechtskräftigen – Urteil falsch. Und auch, wenn Kurz in anderen Anklagepunkten; etwa Aussagen über eine Vereinbarung mit der FPÖ oder die Vorstandsbestellung in der Öbag - freigesprochen wurde: sein Rückweg in die Politik scheint nun versperrt zu sein.