Wien – Die Universitäten wollen die Zahl der Zulassungsanträge pro Person und Semester beschränken. Derzeit gebe es in der Praxis Fälle, in denen eine einzelne Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stellen, heißt es in Begutachtungsstellungnahmen zur Novelle des Hochschulgesetzes. Das bringe die Studienadministration "an ihre Belastungsgrenzen", heißt es etwa vom Netzwerk Studium der Unis.
Administration
Unis wollen Zahl der Zulassungsanträge pro Person beschränken
Österreichische Universitäten planen eine Begrenzung der Zulassungsanträge pro Semester und Person, um die Verwaltung zu entlasten. Eine Neuregelung soll unvollständige Anträge direkt ablehnen