OGH-Urteil

Erwachsene Menschen mit Behinderung dürfen allein über die Straße gehen

OGH-Urteil stärkt Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Teilhabe wiegt mehr als Aufsichtspflicht

Chin Leong Teo/Drone Photo Awards 2023
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Es ist ein skurriler Fall, mit dem sich der OGH beschäftigen musste: Ein Mann mit Behinderung, der ein Klient eines Arbeitsstandorts der Lebenshilfe Tirol ist, ging über die Straße zum Supermarkt, ohne den Zebrastreifen zu benutzen. Er wurde angefahren und schwer verletzt. Die Fahrzeughalterin klagte die Lebenshilfe Tirol wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auf Schadenersatz. Sie war der Meinung, der 23-jährige Mann hätte nicht allein zum Supermarkt gehen dürfen.