Überwachung

Juristin Zerbes hält Chatüberwachung für verfassungskonform

Handyüberwachung per trojanische Software sei verfassungskonform, wenn sie auf Messengerdienste beschränkt bleibt, sagt die Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission

GETTY IMAGES NORTH AMERICA/JUSTI

SAN ANSELMO, CALIFORNIA - APRIL 04: In this photo illustration, the GoDaddy app is displayed on an iPhone screen on April 04, 2024 in San Anselmo, California. (Photo Illustration by Justin Sullivan/Getty Images) (Photo by JUSTIN SULLIVAN / GETTY IMAGES NORTH AMERICA / Getty Images via AFP)

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Es gibt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das einen sogenannten Bundestrojaner als verfassungswidrig ausschließt. Ingeborg Zerbes, Strafrechtsprofessorin und Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission, hält eine solche staatliche Spähsoftware, die von Behörden auf Smartphones platziert werden könnte, aber durchaus für verfassungskonform umsetzbar, wie sie am Freitag im Ö1-"Morgenjournal" sagte. Die Geheimdienst-Kontrollkommission soll die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) kontrollieren – und aktuell auch dazu beitragen, dass sich ein Fall Egisto Ott nicht wiederholt.