Es gibt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das einen sogenannten Bundestrojaner als verfassungswidrig ausschließt. Ingeborg Zerbes, Strafrechtsprofessorin und Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission, hält eine solche staatliche Spähsoftware, die von Behörden auf Smartphones platziert werden könnte, aber durchaus für verfassungskonform umsetzbar, wie sie am Freitag im Ö1-"Morgenjournal" sagte. Die Geheimdienst-Kontrollkommission soll die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) kontrollieren – und aktuell auch dazu beitragen, dass sich ein Fall Egisto Ott nicht wiederholt.
Überwachung
Juristin Zerbes hält Chatüberwachung für verfassungskonform
Handyüberwachung per trojanische Software sei verfassungskonform, wenn sie auf Messengerdienste beschränkt bleibt, sagt die Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission