Oberösterreich

Joggerin totgebissen: Unbedingte Haft in Geldstrafe umgewandelt

Die nachträgliche Strafminderung bedeutet, dass die rechtskräftig verurteilte Hundehalterin nicht fünf Monate ins Gefängnis gehen, sondern 1800 Euro zahlen muss

Getty Images/iStockphoto

Drei American Staffordshire Terrier haben im Oktober 2023 eine Joggerin in Naarn getötet (Symbolbild).

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Linz – Nach dem Prozess wegen der tödlichen Hundebisse in Naarn (Bezirk Perg) im Oktober 2023 hat das Landesgericht Linz den unbedingten Teil der Haftstrafe gegen die Halterin in eine Geldstrafe umgewandelt. Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt, bestätigte Gerichtssprecher Walter Eichinger einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten am Donnerstag.