Asyl

EuGH-Urteil zu Afghaninnen: Österreich bleibt bei Einzelfallprüfungen

Laut dem Urteil muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen drohen

AFP/SANAULLAH SEIAM

Laut dem Urteil genügt es, Staatsangehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen.

AFP/SANAULLAH SEIAM

Wien – Die österreichischen Behörden werden auch nach einem EuGH-Urteil an Einzelfallprüfungen bei Asylanträgen von Afghaninnen festhalten. Dies teilte ein Sprecher von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) der APA am Montag mit. Laut dem Urteil muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen drohen. Es genüge daher, lediglich Staatsangehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen. "Das Urteil schließt jedoch Einzelfallprüfungen nicht aus. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wird deshalb auch weiterhin mit Einzelfallprüfungen vorgehen", betonte der Sprecher.